Treffen mit der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Technologische Entwicklung

In Belgrad, im Palast Serbiens, am 12. Dezember 2024 fand es ein Treffen zwischen Vertretern des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und technologische Entwicklung und den Nationalen Räten nationaler Minderheiten statt. An der Tagung nahmen neben Staatssekretären und Mitarbeitern des Bildungsministeriums auch Vertreter des Schulbuchverlagsinstituts teil. Die Begrüßungsrede hielt die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und technologische Entwicklung, Prof. Dr. Slavica Đukić Dejanović. In ihrer Begrüßungsrede wies die Ministerin unter anderem darauf hin, dass der Unterricht in Serbien in 8 Sprachen nationaler Minderheiten erfolgt und dass 16 nationale Minderheiten in serbischer Sprache unterrichtet werden und die Muttersprache durch das Fach gefördert wird. Muttersprache mit Elementen der Nationalkultur. Im Schuljahr 2024/2025 werden insgesamt 35.690 Schülerinnen und Schüler in ihrer Muttersprache unterrichtet, 17.956 Schülerinnen und Schüler besuchen das Wahlpflichtfach „Muttersprache mit Elementen der Landeskultur“.

Nach der Begrüßung wurden folgende Fragen diskutiert:

  1. Das deutsche Lesebuch für die 3. und 4. Klasse der Grundschule
  2. Leistungsstandard für Schüler zum Ende der Schulpflicht
  3. Druck von Schulbüchern mit geringer Auflage im Schuljahr 2025/26
  1. Im deutschen Lesebuch für die 1. Klasse treten kindliche Protagonisten aus nationalen Minderheiten auf, darunter zwei Kinder – Vertreter der deutschen Minderheit in Serbien. Ihre Namen sind Sophie und Michael.
    Das Textbook Publishing Institute hat vorgeschlagen, dass die kindlichen Protagonisten im National Reader für die 3. und 4. Klasse zu Wort kommen, d. h. einen kurzen Audioclip aufzunehmen, der diese Kinder den Lesern vorstellt.
  2. Ein Ausschuss wird Leistungsstandards für den muttersprachlichen Unterricht zusammenstellen. Für das Unterrichtsfach „Muttersprache mit Elementen der Landeskultur“ gelten sie derzeit nicht.
  3. Das Lehrbuchverlagsinstitut ist auf Anordnung des Bildungsministeriums verpflichtet, Lehrbücher in geringer Auflage zu drucken, wenn der Verlag hierzu nicht in der Lage ist und das Ministerium feststellt, dass es keine andere Möglichkeit gibt.